
Mit institutioneller Garantie oder Institutsgarantie bezeichnet man die Gewährleistung bestimmter Einrichtungen durch das Grundgesetz. D.h. der Staat darf das Institut zwar regeln oder beschränken (z.B. das Eigentum), muss es aber im Kern gewährleisten und darf es nicht bis auf Null beschränken. Die Institutsgarantie schützt aber nicht d...
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